INFO
THEORIE
PRAXIS
PRÜFUNG
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich
20 Fragen: Multiple Choice System, max. 8 Fehlerpunkte zulässig
Keine Prüfung notwendig
INFO
Beinhaltet –
THEORIE
PRAXIS
Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Münchens Straßen erfolgt
PRÜFUNG
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich
Prüfungsdauer max. 45 Minuten
30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System)
(max. 10 bzw. 9 Fehlerpunkte zulässig)
bei Erweiterung nur 10 x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff
Zugelassene Prüfungssprachen:
Frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich
Prüfungsdauer mind. 30 Minuten
INFO
Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
THEORIE
bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
PRAXIS
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
Sonderfahrten – 12 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Münchens Straßen erfolgt.
PRÜFUNG
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich
Prüfungsdauer max. 45 Minuten
30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System)
(max. 10 bzw. 9 Fehlerpunkte zulässig)
bei Erweiterung nur 10 x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff
Zugelassene Prüfungssprachen:
Frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich
Prüfungsdauer mind. 45 Minuten
INFO
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
THEORIE
bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1 – ist keine theoretische Ausbildung erforderlich
PRAXIS
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
Sonderfahrten – 12 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
2 Stunden á 45 Minuten Autobahn
1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Münchens Straßen erfolgt.
PRÜFUNG
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich
Prüfungsdauer max. 45 Minuten
30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System)
(max. 10 bzw. 9 Fehlerpunkte zulässig)
Zugelassene Prüfungssprachen:
Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
Prüfungsdauer mind. 60 Minuten
INFO
Beinhaltet AM, A1, A2,
direkter Erwerb
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
THEORIE
bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
ei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 – ist keine theoretische Ausbildung erforderlich
PRAXIS
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
Sonderfahrten – 12 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1, A2 unter 2 Jahren:
3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
2 Stunden á 45 Minuten Autobahn
1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Münchens Straßen erfolgt.
PRÜFUNG
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich
Prüfungsdauer max. 45 Minuten
30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System)
(max. 10 bzw. 9 Fehlerpunkte zulässig)
Zugelassene Prüfungssprachen:
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag bzw. bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 vor dem 20. Geburtstag möglich
Prüfungsdauer mind. 60 Minuten