Berufskraftfahren

BerufskraftfahrerIn

FahrerInnen im Güterkraft- und Personenverkehr, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen und mit Kraftfahrzeugen der Führerscheinklassen C, C1, C1E oder CE sowie D, D1, D1E oder DE unterwegs sind, sind dazu verpflichtet, eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sowie eine Weiterbildung zu absolvieren und vorzuweisen.

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