Informationen Führerschein

Mit uns sicher zum Bus-Führerschein

Dein Traum ist es, mit dem Bus Personen zu befördern? Hier bei Friendly Drive in München bist Du an der richtigen Adresse! Gern bieten wir Dir Theorie- und Praxisstunden für Pkw, Zweirad, Lkw und eben für das Fahren mit dem Bus an. Wir bilden in den Klassen D, D1, DE und D1E aus und begleiten Dich dank der Kompetenz und Erfahrung unserer Fahrlehrer/innen bis zur bestandenen Fahrprüfung.

Klasse D >Klasse D1 >Klasse DE >Klasse D1E >

D – Große Busse

Info

  • Beinhaltet Klasse D1
  • Vorbesitz von Klasse B erforderlich
  • Ab 24 Jahren
  • Ab 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation
  • Ab 21 Jahren nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km/h)
  • Ab 20 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km/h im Linienverkehr
  • Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A, A1 und A2 – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Theorie

  • Bei Vorbesitz der Klasse B 6x Grundstoff und 18 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1 6x Grundstoff und 8 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • bei Vorbesitz der Klasse C1 6x Grundstoff und 12 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1:
    – Grundausbildung mindestens 33 bzw. 44 Stunden
    – Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 12 bzw. 22 Stunden
    – Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 8 bzw. 14 Stunden
    – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 5 bzw. 8 Stunden
  • bei Vorbesitz von Klasse C:
    – Grundausbildung mindestens 7 bzw. 14 Stunden
    – Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 8 bzw. 16 Stunden
    – Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4 bzw. 8 Stunden
    – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 bzw. 6 Stunden
  • bei Vorbesitz von Klasse D1:
    – Grundausbildung mindestens 20 Stunden
    – Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden
    – Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 5 Stunden
    – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 5 Stunden
  • Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.

D1 – Kleine Busse

Info

  • Beinhaltet Klassen L, M, S
  • Vorbesitz von Klasse B erforderlich
  • Ab 21 Jahren
  • Ab 18 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung), außerdem muss der
  • Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnisklasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A, A1 und A2, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer
  • dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut und nicht länger als acht Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Theorie

  • Bei Vorbesitz der Klasse B 6x Grundstoff und 10 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • Bei Vorbesitz der Klasse C oder C1 6x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1:
    – Grundausbildung mindestens 16 bzw. 41 Stunden
    – Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 8 bzw. 19 Stunden
    – Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4 bzw. 12 Stunden
    – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 4 bzw. 7 Stunden
  • bei Vorbesitz von Klasse C:
    – Grundausbildung mindestens 6 bzw. 8 Stunden
    – Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 4 bzw. 8 Stunden
    – Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 2 bzw. 4 Stunden
    – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 2 bzw. 4 Stunden
  • Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.

DE – Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Info

  • Beinhaltet Klassen D1E, BE, C1E bei Besitz von C1
  • Vorbesitz von mindestens Klasse D erforderlich
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Ab 24 Jahren
  • Ab 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation
  • Ab 21 Jahren nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km/h)
  • Ab 20 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km/h im Linienverkehr
  • Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen
  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Theorie

  • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung mindestens 4 Stunden
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 1 Stunde
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunde
  • Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.

D1E – Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Info

  • Beinhaltet Klassen BE, C1E bei Besitz von C1
  • Vorbesitz von mindestens Klasse D1 erforderlich
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Ab 21 Jahren
  • Ab 18 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung), außerdem muss der
  • Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnisklasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden
  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
  • Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden

Theorie

  • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung mindestens 4 Stunden
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 1 Stunde
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunde
  • Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.

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